Sollte die fdGO-Formel Kern eines Demokratiefördergesetzes sein?
Aufsatz/Artikel
Das von Bundesministerin Manuela Schwesig angekündigte Demokratiefördergesetz (DFördG) ist Thema des Beitrages von Benedikt Widmaier, Direktor der Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz »Haus am Maiberg« in Heppenheim/ Bergstraße. Der Autor kommentiert den Gesetzesentwurf des BMFSFJ vom 15. September 2016, insbesondere mit Blick darauf, ob die sogenannte »fdGO-Formel« der Kern eines Demokratiefördergesetzes sein soll, die auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen die Sozialistische Reichspartei von 1952 zurückgeht. Sein Befund: »Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Demokratiefördergesetz grundsätzlich sehr zu begrüßen ist. Dabei sollte aber nicht eine dem repressiven Verfassungsschutz entlehnte und negativ konnotierte fdGO-Formel in den Mittelpunkt des Gesetzes gestellt werden, sondern eine begeisternde einnehmende Definition von Demokratie.« (Quelle BBE 2017: o.S.).
