Über ein Bürgerbudget können die Bürger:innen eigene, gemeinwohl- orientierte Projekte umsetzen, die von A wie Abenteuerspielplatz bis Z wie Zukunftswerkstatt reichen können. Das Verfahren setzt voraus, dass Verwaltung, Politik und Bürgerschaft an einem Strang ziehen. Dadurch werden gesellschaftliche Mehrwerte und ganz neue Synergien geschaffen. Die Höhe des Budgets wird jedes Jahr vom Gemeinde- bzw. Stadtrat neu festgelegt – in der Regel sind es 1 bis 3 Euro pro Bürger:in und Jahr.
Daraufhin prüft die Verwaltung die von den Bürgern:innen eingereichten Projektvorschläge hinsichtlich ihrer formellen Zulässigkeit. Dann entscheiden die Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Wahl darüber, welche der eingereichten und zugelassenen Projekte aus dem Budget gefördert werden. Je nach Art des Projektes erfolgt deren Umsetzung durch die Antragsteller: innen oder die Kommune. In vielen Fällen handelt es ich um Kooperationen.
Neben dem Bürgerbudget gibt es in Deutschland drei weitere relevante Konzepte zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Finanzfragen:
Ein Transparenzhaushalt liegt vor, wenn er für die Bürger:innen sowohl haptisch als auch digital einfach zugänglich ist und die komplexen fachlichen Zusammenhänge so erläutert werden, dass sie Laien verstehen können. Der Sprachstil ist einfach, klar und verständlich gehalten. Selbsterklärende Visualisierungen und dynamische Tabellen fördern das Verständnis.
Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes beraten die Bürger:innen Verwaltung und Politik bei der Haushaltsplanung. Über die Verwendung der frei verfügbaren Haushaltsmittel verständigen sich die Bürger:innen selbständig. Am Ende werden ihre Empfehlungen für die Ebene der Gesamtkommune dem Gemeinde- bzw. Stadtrat übergeben.
Der finanzwirksame Sachentscheid ist ein Bürgerentscheid, der über die Umsetzung einer von den Bürgern:innen verlangten ausgabenwirksamen Maßnahme entscheidet. Die Maßnahme liegt im Zuständigkeitsbereich der Kommune und ist mit einem durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten oder zum Ausgleich möglicher Einnahmeausfälle versehen.
Das Bürgerbudget ist eine gesamtstädtische bzw. flächendeckende Projektförderrichtlinie für die Bürger:innen. Die Entscheidung darüber, welche der eingereichten Bürgerprojekte aus dem jährlich vom Stadt- bzw. Gemeinderat zur Verfügung gestellten Budget gefördert und damit umgesetzt werden, treffen die Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung.
• Bürgerbudget ≠ klassische Projektförderrichtlinie: Im Unterschied zu einer klassischen Projektförderrichtlinie entscheidet über die Mittelvergabe nicht die Verwaltung, eine Jury, Beirat und/oder der Stadt- bzw. Gemeinderat, sondern die Bürger:innen – direkt oder indirekt.
• Bürgerbudget ≠ Transparenzhaushalt: Bei einem Transparenzhaushalt geht es nicht um die Förderung konkreter Bürgerprojekte, sondern um einen leicht zugänglichen sowie verständlich aufbereiteten kommunalen Haushalt, den auch Laien nachvollziehen können.
• Bürgerbudget ≠ Bürgerhaushalt: Während die Bürger:innen im Rahmen eines Bürgerhaushaltes in der Regel Empfehlungen zur Verwendung der freien Haushaltsmittel erarbeiten, entscheiden die Bürger:innen im Rahmen eines Bürgerbudgets über die Verwendung eines festen Budgets.
• Bürgerbudget ≠ Bürgerentscheid: Bürgerbudgets sind keine Bürgerentscheide, die eher in Konfliktfällen zum Einsatz kommen und wo es zumeist darum geht, entweder eine Maßnahme durchzusetzen, die andere nicht wollen, oder eine Maßnahme anderer zu verhindern.
• Bürgerbudget ≠ Stadtteil- bzw. Kiezbudget: Das Bürgerbudget ist kein Stadtteil- bzw. Kiezbudget, denn es findet auf der Ebene der Gesamtkommune statt. Die Projektmittel stehen nicht nur für einen bestimmten Stadtteil bzw. Kiez zur Verfügung, sondern sollen im besten Falle sogar gesamtstädtisch wirken.
• Bürgerbudget ≠ Zielgruppenbudget: Im Gegensatz zu einem Zielgruppenbudget, z. B. einem Jugendbudget, werden mit dem Bürgerbudget alle Bürger:innen angesprochen, die organisierte, z. B. Vereine, als auch die nicht organisierte Zivilgesellschaft, z. B. Privatpersonen.
Im Rahmen eines Bürgerhaushaltes beraten die Bürger:innen Verwaltung und Politik hinsichtlich der Haushaltsplanung. Über die Verwendung der frei verfügbaren Haushaltsmittel verständigen sich die Bürger:innen selbständig. Am Ende werden ihre Empfehlungen für die Ebene der Gesamtkommune dem Gemeinde- bzw. Stadtrat übergeben.
Über ein Bürgerbudget setzen die Bürger:innen hingegen eigene, gemeinwohlorientierte Projekte um, die von A wie Abenteuerspielplatz bis Z wie Zukunftswerkstatt reichen können. Welche Projekte aus dem vom Gemeinde- bzw. Stadtrat genehmigten Budget gefördert werden, darüber entscheiden die Bürger:innen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung.
Mit der Einführung eines Bürgerbudgets werden gemeinhin zwei zentrale Ziele verfolgt:
• Zum einen geht es darum, bürgerschaftliches Engagement zu stärken. Da ein Bürgerbudget im Kern eine kommunale Projektförderrichtlinie ist, lassen sich nachhaltige Entwicklungen anstoßen, die insbesondere auch die negativen Folgen des demografischen Wandels reduzieren sollen.
• Zum anderen können Bürgerbudgets die lokale Demokratie stärken, indem die repräsentative Demokratie um ein direktdemokratisches Verfahren ergänzt wird. Es fördert kooperative Prozesse zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft und setzt auf mehr unmittelbare Mitbestimmung durch die Bürger:innen.
Ein Bürgerbudget besteht idealtypisch aus sieben Arbeitsphasen:
1. Beschluss: Der Gemeinde- bzw. Stadtrat beschließt die Umsetzung des Bürgerbudgets und die Höhe des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets.
2. Information: Die Bürger:innen werden über die Kriterien und Abläufe des Bürgerbudgets breit informiert.
3. Einreichung: Die Bürger:innen reichen ihre Projektideen bei der Verwaltung ein.
4. Überprüfung: Die Verwaltung prüft über eine fachliche Stellungnahme die eingereichten Projektvorschläge u. a. hinsichtlich Zuständigkeit, Kosten und Umsetzbarkeit.
5. Abstimmung: Die Bürger:innen stimmen im Rahmen einer öffentlichen Abstimmung über die eingereichten und gültigen Projektideen ab.
6. Umsetzung: Die Bürger:innen setzen die ausgewählten Projekte allein oder zusammen mit der Verwaltung um.
7. Rechenlegung: Die Verwaltung und die Bürger:innen informieren über die Mittelverwendung und die Projektergebnisse.
• Aufgaben für die Politik: Die wesentliche Aufgabe des Gemeinde- bzw. Stadtrates besteht darin, das Budget zu verabschieden – also die Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
• Aufgaben für die Verwaltung: Die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung organisiert i.d.R. den gesamten Prozess und prüft die eingereichten Projektvorschläge. Sie wirkt aber auch bei der Umsetzung vieler Projektideen mit.
• Aufgaben für die Bürgerschaft: Die Bürger:innen reichen zunächst Projektideen ein, entscheiden dann über die Auswahl der zugelassenen Projektideen und setzen – oft zusammen mit der Verwaltung – die ausgewählten Projektideen um.
Nutzen für die Politik:
• Stärkung des Vertrauens in die Kommunalpolitik
• Entlastung bei der Ideen- und Entscheidungsfindung
• Leichterer Zugang zu engagierten Bürger:innen
Nutzen für die Verwaltung:
• Transparentes Förderinstrument – insbesondere bei knappen Ressourcen
• Entlastung bei der Auswahl und Umsetzung kommunaler Aufgaben
• Stärkung des Vertrauens in die Kommunalverwaltungen
Nutzen für die Bürgerschaft:
• Wirksame, zeitnahe Umsetzung eigener Ideen
• Direkte Möglichkeit zur Gestaltung des eigenen Lebensumfeldes
• Steigerung des Verständnisses für kommunale Prozesse
Die Projekte können sehr vielfältig sein und von A wie Abenteuerspielplatz, über L wie Lastenrad-Sharing oder S wie Samenbibliothek bis hin zu Z wie Zukunftswerkstatt reichen.
Solange die Projekte dem Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Kommune zuordenbar sind, dem Gemeinwohl dienen sowie innerhalb eines Jahres und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets umsetzbar sind, sind der Kreativität grundsätzlich keine Grenzen gesetzt.
An einem Bürgerbudget sollten alle Einwohner:innen – nicht nur die Bürger:innen – ab dem vollendeten 16. oder sogar 14. Lebensjahr teilnehmen können. Die meisten deutschen Satzungen zu Bürgerbudgets weisen diese Regelungen aus.
Pro Bürger:in und Jahr werden durchschnittlich 1 bis 3 Euro aus dem kommunalen Haushalt für das jährliche Bürgerbudget reserviert.
Die Maximalkosten für ein Projekt regeln die Kommunen individuell. Das hängt von vielen Faktoren ab, z.B. von der Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets.
Perspektive Jugendbeteiligung: Dr. Carsten Herzberg
Perspektive Zivilgesellschaft: Dr. Peter Patze-Diordiychuk
Perspektive Kommunalverwaltung: Clara Utsch
Perspektive Prozessbegleitung: Theresa Lotichius
Perspektive Wissenschaft: Prof. Dr. Norbert Kersting
Im Dezember 2020 trafen sich vier sächsische Experten:innen online zu einer Podiumsdiskussion zum Thema „Bürgerbeteiligung durch Bürgerbudgets – lokale Demokratie beleben“.