Die Menschenwürdegarantie als soziales Grundrecht
Aufsatz/Artikel
Die Menschenwürdegarantie als soziales Grundrecht ist das Thema des Beitrages von Prof. Dr. iur. Martin Kutscha, Berlin, Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), Emeritus und Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union e. V. sowie der deutschen Sektion der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms). In sechs Thesen skizziert er den Weg der Etablierung von sozialen Grundrechten in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts: »Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes über seine Abwehrfunktion hinaus als ein subjektives Leistungsrecht gegenüber dem Staat mit durchaus klaren Konturen etabliert.« Solange dies aber nicht deutlichen Einzug ins Grundgesetz selbst erhält, könne es politisch als »Richterrecht« beiseite geschoben werden. (Quelle BBE 2017: o.S.)