Sicherung und Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität in den gesetzlich geregelten Inlands- freiwilligendiensten (FSJ und BFD)
Das Beispiel der „DRK -Mindeststandards zur Arbeitsmarktneutralität“ zeigt wie es gelingen kannAufsatz/Artikel
Wie bei Inlands-Freiwilligendiensten die Arbeitsmarktneutralität gesichert und eingehalten werden kann, ist das Thema des Beitrages von Matthias Betz, Stellv. Teamleiter Hauptaufgabenfelder, Ehrenamt, Leistungsfragen und Projekte im DRK-Generalsekretariat. Das zeigt er konkret am Beispiel der »DRK-Mindeststandards zur Arbeitsmarktneutralität«, die seit Oktober 2016 angewandt werden. Diese dienen als Arbeitshilfe, mit denen Freiwilligendienste klar von Praktika, dem Niedriglohnsektor sowie von den Instrumenten der Arbeitsmarktförderung abgegrenzt werden können: »Die Arbeitshilfe bietet den Akteuren praktikable Lösungen, sprich eindeutige und klar messbare Indikatoren, anhand derer eine Einschätzung vorgenommen werden kann, ob Arbeitsmarktneutralität eingehalten wird oder nicht.« (Quelle BBE 2017: o.S.)
